Art. 28 · Zonen mit Quartierplanpflicht (ZQP)
BZO Zonenreglement Siedlung Reinach BL · S. 15 · Original-PDF
1Zonen mit Quartierplanpflicht gem. § 20 Abs. 1 Bst. h RBG umfassen Ge biete, in denen nur aufgrund einer rechtskräftigen Quartierplanung gebaut werden darf vorbehältlich der Randbedingungen gemäss § 109 RBG. Für die Quartierplanung gelten die Bestimmungen des kantonalen Raumpla nungs- und Baugesetzes, insbesondere die §§ 37–47 RBG.
2Für die im Zonenplan bezeichneten Areale müssen Quartierplan-Vorschrif ten erarbeitet und erlassen werden.
3In den Quartierplan-Vorschriften sind neben den unter § 26 Abs. 5 ZRS aufgeführten Kriterien folgende Punkte zu thematisieren: a. Zone mit Quartierplanpflicht «Bärenweg»: 1. Art der Nutzung: Wohnen; 2. massvolle Nutzungserhöhung gegenüber umliegenden Bau zonen bei gleichzeitig hoher Siedlungs- und Wohnqualität; 3. städtebauliche Einpassung besonderer Lärmschutz-Woh nungsgrundrisse; b. Zone mit Quartierplanpflicht «Bruggstrasse»: 1. Art der Nutzung: Wohnen oder Wohn- und Geschäftsnutzung; 2. Regelung verkehrliche Erschliessung; 3. Lärmschutz an Kantonsstrassen; 4. städtebauliche Auseinandersetzung mit Eingangssituation Ortskern; 15 7.1-1 Gemeinde Reinach 5. Entwicklung des Ortskerns im Sinne des «urbanen Ortskern rings»; c. Zone mit Quartierplanpflicht «Brunngasse»: 1. Art der Nutzung: Wohn- und Geschäftsnutzung; 2. Sanierung und gestalterische Aufwertung des Hochhauses; 3. Erweiterung der Ladenfläche; d. Zone mit Quartierplanpflicht «Buechlochpark»: 1. Art der Nutzung: Wohnen; 2. Einpassung der Bebauung an den Siedlungsrand; 3. Umgang mit dem nahe gelegenen Wald und entsprechenden ökologischen Funktionen; 4. besondere Beachtung (auch weiträumiger) Sichtbeziehungen und landschaftliche Einbettung; e. Zone mit Quartierplanpflicht «Dornacherweg»: 1. Art der Nutzung: Wohnen; 2. massvolle Nutzungserhöhung gegenüber umliegenden Bau zonen bei gleichzeitig hoher Siedlungs- und Wohnqualität; 3. Lärmschutz an Kantonsstrasse; 4. Fortsetzung der Baumreihe entlang der Baselstrasse; 5. räumliche Aufwertung Dornacherweg; f. Zone mit Quartierplanpflicht «Fiechten»: 1. Art der Nutzung: Wohnen; 2. massvolle Nutzungserhöhung gegenüber umliegenden Bau zonen bei gleichzeitig hoher Siedlungs- und Wohnqualität; 3. Umgang mit Parkierungsbedürfnissen in Beachtung der an grenzenden öW+A-Zonen (Schule, Sport und Freizeit); 4. Erhalten der bestehenden Baumreihe entlang der Zihlacker strasse; g. Zone mit Quartierplanpflicht «Hauptstrasse»: 1. Art der Nutzung: Wohn- und Geschäftsnutzung; 2. Sanierung und gestalterische Aufwertung des Hochhauses; 3. städtebauliche Auseinandersetzung mit Eingangsituation Orts kern; 4. Möglichkeit zusätzlicher Bauten; 5. Abstimmung auf Angensteinerplatz; h. Zone mit Quartierplanpflicht «Hinterkirch»: 1. Art der Nutzung: Wohnen und Arbeiten, dabei ist ein Mindest mass für Arbeiten sicherzustellen; 16 Gemeinde Reinach 7.1-1 2. Übergang Wohnen – Arbeiten: Nachweis der Verbesserung ist zu erbringen; 3. Lärmsituation: Nachweis der Verbesserung ist zu erbringen; 4. Altlasten: Klärung des Umgangs mit belastetem Standort ge mäss Altlasten-Verordnung; 5. Mikroklima: Sicherstellung guter Durchlüftung; i. Zone mit Quartierplanpflicht «Im Bodmen»: 1. Art der Nutzung: Wohnen, Kindergarten; 2. Übergang zum potentiellen Siedlungsgebiet Brühl; 3. Offenlegung Leibach; j. Zone mit Quartierplanpflicht «Im Zentrum»: 1. Art der Nutzung: Wohn- und Geschäftsnutzung, Verkauf; 2. Entwicklung des Ortskerns im Sinne des «urbanen Ortskern rings»; 3. Anbindung Geschäfts- und Verkaufsnutzung Angensteiner strasse; k. Zone mit Quartierplanpflicht «Jupiterstrasse II»: 1. Art der Nutzung: Wohnen; 2. massvolle Nutzungserhöhung gegenüber umliegenden Bau zonen bei gleichzeitig hoher Siedlungs- und Wohnqualität; 3. Übergang / Schnittstellen zu Zone mit Quartierplanpflicht «Merkurstrasse»; 4. Fortsetzung der Baumreihe entlang Neptunweg; l. Zone mit Quartierplanpflicht «Landererstrasse»: 1. Art der Nutzung: Wohn- und Geschäftsnutzung; 2. Entwicklung des Ortskerns im Sinne des «urbanen Ortskern rings»; 3. Regelung verkehrliche Erschliessung; 4. städtebauliche Auseinandersetzung mit Eingangssituation Ortskern; m. Zone mit Quartierplanpflicht «Merkurstrasse»: 1. Art der Nutzung: Wohnen und öffentlicher Aussenraum; 2. massvolle Nutzungserhöhung gegenüber umliegenden Bau zonen bei gleichzeitig hoher Siedlungs- und Wohnqualität; 3. Entwicklung eines Quartierparks / -platzes auf einer Teilflä che; 4. wegbegleitende Baumreihen erhalten und ergänzen; 5. Wegeverbindung durch das Areal mit ausreichendem Begleit raum vorgesehen; 17 7.1-1 Gemeinde Reinach 6. Übergang / Schnittstelle zu Zone mit Quartierplanpflicht «Jupi terstrasse II» und Zone mit Quartierplanpflicht «St. Marien»; n. Zone mit Quartierplanpflicht «Munimatt»: 1. Art der Nutzung: Wohnen; 2. massvolle Nutzungserhöhung gegenüber umliegenden Bau zonen bei gleichzeitig hoher Siedlungs- und Wohnqualität; 3. grosszügige Fusswegverbindung mit Begleitraum entlang Ge neral Guisan-Strasse (Freiraum- und Sichtkorridor); o. Zone mit Quartierplanpflicht «Neureinach»: 1. Art der Nutzung: Wohnen und Arbeiten, dabei ist ein Mindest mass für Arbeiten sicherzustellen; 2. Lärmschutz an Kantonsstrasse; 3. Altlasten: Klärung des Umgangs mit belastetem Standort ge mäss Altlasten-Verordnung; 4. Beachtung der Planungsanweisung des kantonalen Richt plans «ÖV-Korridor Reinach – Dornach»; 5. Beachtung der angedachten Langsamverkehrsverbindung zwischen Dornachbrugg und dem Gewerbegebiet Kägen; p. Zone mit Quartierplanpflicht «Oerin»: 1. Art der Nutzung: Wohnen; 2. massvolle Nutzungserhöhung gegenüber umliegenden Bau zonen bei gleichzeitig hoher Siedlungs- und Wohnqualität; 3. Umgang mit markanten Bäumen; 4. Entwicklung Baumreihe entlang Fleischbachstrasse; q. Zone mit Quartierplanpflicht «Schönenbach»: 1. Art der Nutzung: Wohnen; 2. massvolle Nutzungserhöhung gegenüber umliegenden Bau zonen bei gleichzeitig hoher Siedlungs- und Wohnqualität; 3. Lärmschutz an Kantonsstrasse; r. Zone mit Quartierplanpflicht «St. Marien»: 1. Art der Nutzung: Kirchliche Nutzung und Wohnen; 2. massvolle Nutzungserhöhung gegenüber umliegenden Bau zonen bei gleichzeitig hoher Siedlungs- und Wohnqualität; 3. wegbegleitende Baumreihen erhalten und ergänzen entlang Fleischbachstrasse; 4. Übergang / Schnittstelle zu Zone mit Quartierplanpflicht «Mer kurstrasse»; s. Zone mit Quartierplanpflicht «Stadthof»: 1. Art der Nutzung: Wohn- und Geschäftsnutzung, Verkauf; 2. bauliche Nutzung Parzellen Nrn. 153 und 154; 18 Gemeinde Reinach 7.1-1 3. Regelung Nutzungsverteilung Parzellen Nrn. 152 (Stadthof), 153 und 154; 4. Lärmschutz an Kantonsstrasse; 5. Auseinandersetzung mit angrenzender Kernbebauung; t. Zone mit Quartierplanpflicht «Stockacker»: 1. Art der Nutzung: Wohnen; 2. massvolle Nutzungserhöhung gegenüber umliegenden Bau zonen bei gleichzeitig hoher Siedlungs- und Wohnqualität; 3. Erhalt Baumreihe entlang Rainenweg.
4Vereinfachtes Quartierplan-Verfahren in Zonen mit Quartierplanpflicht: In der Zone mit Quartierplanpflicht «Buechlochpark» kann die Quartierplanung nach dem vereinfachten Verfahren erlassen werden, wenn sich Art und Mass der Nutzung im Rahmen der Wohnzone W2a bewegt und die Ver kehrserschliessungssituation sinnvoll geklärt werden kann.
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