← BZO Reichenburg · Inhaltsverzeichnis

Art. 47d · 6. Gefahrenzone gelb

BZO Baureglement Gemeinde Reichenburg · S. 15 · Original-PDF

5. Gefahrenzone blau 32 Baureglement der Gemeinde Reichenburg 33 ein Modell verlangen, wenn dies für die Beurteilung des Angaben über Anschlusspartien benachbarter Fassaden sowie Unterlagen, namentlich ein geologisches oder statisches Gutachten, Verkehrsgutachten, Schattenwurfdarstellungen, Das Baugesuch und die Beilagen sind vom Bauherrn, vom Die Planunterlagen sind gefalzt auf das Format A4 Der Gemeinderat kann in besonderen Fällen weitere Grundeigentümer und vom Planverfasser zu unterzeichnen. Baugesuches notwendig erscheint. einzureichen. Gesuchsteller innert 20 Tagen nach Eingang der vollständigen geringfügiges Bauvorhaben innert 20 Tagen seit Eingang ohne 3 Der Gemeinderat oder die Baukommission teilt dem Unterlagen mit, wie das Baugesuch beurteilt wird und ob mit 4 Bleibt ein der zuständigen Bewilligungsbehörde gemeldetes einer Bewilligung in der gewünschten Form gerechnet werden und ordnet nötigenfalls deren Ergänzung an. Vlfiderspruch, so gilt es als bewilligt. kann. 3. Baugesuch Das Baugesuch ist auf dem amtlichen Formular mit folgenden Beilagen in je neunfacher Ausfertigung bei der Bauvenwaltung a) ein vom Geometer nachgeführter und unterzeichneter Eintrag der Zweckbestimmung der einzelnen Räume sowie samt Grenz- und Gebäudeabständen mit mindestens b) Grundrisspläne aller Geschosse im Massstab 1:100 mit

d)Kanalisations-‚ Erschliessungs- und Umgebungspläne mit c) Schnitt- und Fassadenpläne im Massstab 1:100 mit Fahrräder sowie den Erholungsflächen und KinderKatasterplan mit eingetragenen Massen des Baukörpers Angabe der Abstellplätze für Motorfahrzeuge und benden Gebäudehöhen sowie den weiteren notwendigen, masse muss in separaten Plänen übersichtlich dargestellt bestehenden und neuen Terrainlinien, den massgeInhalts nach SIA-Norm 416. Die Berechnung der Flächenf) schriftliches Einverständnis des Nachbarn bei Untersolche erforderlich ist, und Berechnung des kubischen g) die notwendigen Angaben gemäss der Lärmschutz- und h) besondere Gesuchsunterlagen für kommunale, kantonale e) detaillierte Berechnung der Ausnützungsziffer, soweit eine » Bei Um-, An- und Aufbauten sind bestehende Bauteile schwarz, neu zu erstellende rot und abzubrechende gelb darzustellen. allen zur Prüfung des Projektes notwendigen auf den Fixpunkt bezogenen Höhenkoten am Bau; schreitung des Grenzabstandes bei Nebenbauten; und eidgenössische Amtstellen. Luftreinhalteverordnung; Masse und Angaben; einem Fixpunkt; spielplätzen; einzureichen: sem. Gesetzgebung nicht der kantonalen und kommunalen a) Bauten und Anlagen, die nach der eidgenössischen 0) gewöhnliche Unterhaltsarbeiten an Gebäuden und Anlagen; rungen andere Erlasse ein besonderes Bewilligungsb) Bauten und Anlagen, für deren Erstellung und ÄndeAussenraumgestaltung wie z.B. ungedeckte GartenAusführung von Bauten und Anlagen als Bauinstallation e) provisorische Bauten und Anlagen, die während der f) ortsübliche Mauern und Einfriedungen bis zu einer Höhe

g)' Fahrnisbauten, sofern sie nicht länger als drei Monate auf 1 Das Meldeverfahren findet Anwendung auf geringfügige Bauvorhaben und unbedeutende Änderungen bereits öffentlichen oder privaten Interessen berührt werden und keine bewilligter Projekte, sofern damit offensichtlich keine Nebenbestimmungen oder Ausnahmebewilligungen notwendig sind, sowie auf Bauvorhaben zur Sanierung und dem Ersatz von bestehenden Leitungen innerhalb der Bauzone, Bauvorhabens nötigen Unterlagen beizufügen; die Pflicht zur öffentlichen Auflage und zur Erstellung eines Baugespanns entfällt. Die Baubehörde prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit d) kleine unbedeutende Nebenanlagen der Garten- und 2 Der Meldung an die Baubehörde sind alle zur Beurteilung des sitzplätze, Sandkästen und Planschbecken für Kinder; 3 Weder melde- noch bewilligungspflichtig sind: vorbehältlich kantonaler Anforderungen. dem Grundstück stehen. Bauhoheit unterliegen; verfahren versehen; benötigt werden; von 1.20 m;

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.