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Art. 42 · Die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ist für öffentliche und öffentlichen Zwecken dienenden Bauten und Anlagen bestimmt wie Kirchen, Friedhöfe, Schulhäuser, Spitäler, Anlagen öffentlicher Dienste, Gemeindezentren, Mehrzweckhallen, Sport- und Freizeitanlagen
BZO Baureglement Gemeinde Reichenburg · S. 12 · Original-PDF
Art. 42
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.