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Art. 9.3 · Begrünung

BZO Regensdorf · S. 24 · Original-PDF

9.3 Begrünung

1Geeignete Teile des Gebäudeumschwungs sind zu begrünen.

2Flachdächer sind, soweit sie nicht als Terrasse genutzt werden, extensiv zu begrünen.

3Die Randbereiche von Industriezonen zu Wohnzonen resp. Landwirtschaftszonen sind aus Gründen des Erscheinungsbildes sorgfältig zu gestalten und mit standortgerechten, einheimischen Arten zu bepflanzen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.