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Art. 9.4 · Spiel- und Ruheflächen, Pflanzgärten
BZO Regensdorf · S. 25 · Original-PDF
9.4 Spiel- und Ruheflächen, Pflanzgärten
Bei der Erstellung von Mehrfamilienhäusern mit sechs oder mehr Wohnungen sind Kinderspiel-, Ruheflächen oder Pflanzgärten auszuscheiden. Sie haben mindestens 15% der massgeblichen Grundfläche zu umfassen und sind an besonnter Lage und möglichst abseits vom Verkehr anzulegen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.