Art. 2.2 · Massvorschriften für Neubauten in der Kernzone K
BZO Regensdorf · S. 9 · Original-PDF
2.2 Massvorschriften für Neubauten in der Kernzone K
1Die Lage der Neubauten sowie die Abstände ergeben sich aus den in den Kernzonenplänen bezeichneten Mantellinien.
2Bezeichnet der Kernzonenplan Regensdorf in überbauten Bereichen oder in Neubaubereichen Fassadenlinien, so muss die neue Fassade die Lage dieser Linie einhalten.
3Ausser in der Kernzone von Regensdorf dürfen die Gebäudegrundflächen nicht mehr als 80 % der durch Mantellinien umfassten Fläche betragen.
4Für die Kernzone von Regensdorf ist für Neubauten die maximal zulässige Baumasse im Kernzonenplan festgehalten.
5 aufgehoben mit GV-Entscheid vom 19. März 2012, mit Wirkung seit 3. April 2013
6Ausser in den im Kernzonenplan speziell bezeichneten Baubereichen der Kernzone von Regensdorf sind zwei Vollgeschosse und zwei Dachgeschosse zulässig. Dabei gilt eine Gebäudehöhe von maximal 7.5 m.
7a Für die im Kernzonenplan speziell bezeichneten Baubereiche der Kernzone von Regensdorf sind die maximal zulässigen Gebäudehöhen und Geschosszahlen im Kernzonenplan wie folgt angegeben:
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.