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Art. 33 · Bauweise
BZO Pfäffikon ZH · S. 12 · Original-PDF
Rückwärtiges Zusammenbauen und Überschreiten der Bautiefe von 20 m sowie seitliches Zusammenbauen an der Grenze hinter einer Bautiefe von 20 m sind gestattet, sofern dadurch die Bewegungsfreiheit der Feuerwehr nicht gehemmt wird. Seite 12 von 18 E. Zone für öffentliche Bauten Bauweise
| IG I | IG II | |
|---|---|---|
| Baumassenziffer max. m3/m2 | 6.5 | 9.0 |
| Gesamthöhe max. | 15 m* | 20 m* |
| Grundabstand max. | 3.50 m | 3.50 m |
Tabelle von S. 12 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.