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Art. 34 · Bauweise
BZO Pfäffikon ZH · S. 13 · Original-PDF
1 In der Zone für öffentliche Bauten gelten bis auf eine Tiefe von 12 m ab Zonengrenze:
–bezüglich der Grenzabstände gegenüber Grundstücken in einer Wohnzone die Vorschriften der jeweils angrenzenden Zone
–eine max. Gebäudehöhe von 10.50 m. 2 Im Übrigen gelten nur die allgemeinen Vorschriften dieser Bauordnung und des Planungs- und Baugesetzes.
F. Erholungszone Bauweise
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.