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Art. 88 · Strukturerhaltungsgebiet

BZO Baureglement Ostermundigen · S. 65 · Original-PDF

Strukturerhaltungsgebiet 1 Das Strukturerhaltungsgebiet umfasst Siedlungsteile, die sich durch ein erkennbares einheitliches Bebauungsmuster und/oder überdurchschnittliche Siedlungsqualität auszeichnen.

2 Neu- und Umbauten sind auf das Bebauungsmuster und den architektonischen Charakter der Umgebung abzustimmen.

3 Bei Bauten, die bei Inkrafttreten dieses Reglementes bestehen, kann die Baubewilligungsbehörde den Dachgeschossausbau innerhalb des bestehenden Bauvolumens ohne Einschränkung durch die oberirdische Geschossflächenziffer (GFZo) bewilligen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.