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Art. 83 · Grünzone

BZO Baureglement Ostermundigen · S. 61 · Original-PDF

1 Die Grünzone gliedert die Siedlung und hält Grünräume im Innern der Siedlung frei.

2 Bestehende Bauten dürfen unterhalten werden. Neubauten sind nur zulässig, wenn sie für Pflege und Unterhalt der Grünzone unabdingbar sind.

ES III
Z (Dennig- kofen)SportanlageEs sind Ergänzungsbauten im Rahmen der Vorschriften der Wohn- und Gewerbezone 2 (WG2) zugelassen, jedoch ohne Beschränkung der Ge- bäudelänge und -breite. ES III
U2 (Arena Oberfeld)1Freiluftarena für Kul- tur- und Spielvorfüh- rungen. Extensive Grünberei- cheBauten mit einem Vollge- schoss im Zusammenhang mit der Zweckbestimmung. Zuschaueranlagen (Sitzgele- genheiten, Tribünen udgl.) in Leichtbauweise. ES III
U3 (Familien- gärten Flur- weg)2Familien- und Frei- zeitgärtenBauten mit einem Vollge- schoss bis zu einer anrechen- baren Gebäudefläche von 10 m2 im Zusammenhang mit der Zweckbestimmung und zur Kleintierhaltung. ES III

Tabelle von S. 61 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.