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Art. 52 · Allgemeines
BZO Baureglement Ostermundigen · S. 29 · Original-PDF
Bezüglich Sicherheit, Gesundheit und behindertengerechten Bauens gelten die Vorschriften der BauV sowie ergänzend die nachstehenden Bestimmungen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.