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Art. 29 · Allgemeines/Verhältnis

BZO Baureglement Ostermundigen · S. 21 · Original-PDF

zu Baulinien 1 Die in den folgenden Bestimmungen festgelegten Bauabstände gelten für das ganze Gemeindegebiet, soweit nicht in Überbauungsordnungen spezielle Bauabstände festgelegt oder mittels Baulinien bestimmt sind.

2 Baulinien gehen den reglementarisch und gesetzlich festgelegten Bauabständen vor. 21/124 BAUREGLEMENT

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.