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Art. 28 · Grünflächenziffer
BZO Baureglement Ostermundigen · S. 21 · Original-PDF
1 Die Grünflächenziffer gibt an, welcher Teil der anrechenbaren Grundstückfläche (Art. 27 BMBV) zu begrünen und begrünt zu erhalten ist. Grünflächen dürfen nicht als Lagerplatz und dergleichen verwendet werden.
2 Für das Mass der minimalen Grünflächenziffer in den Gewerbezonen und der Industriezone gilt Art. 86. 3 BAUABSTÄNDE
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.