← BZO Ostermundigen · Inhaltsverzeichnis
Art. 25 · Gestaltungsfreiheit
BZO Baureglement Ostermundigen · S. 20 · Original-PDF
Es gilt die Gestaltungsfreiheit gemäss Art. 75 BauG; ausgenommen in den Ortsbild- und Siedlungsschutzgebieten, in der Dorfschutzzone sowie in den Zonen mit Quartierplanung.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.