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Art. 22 · Aufenthaltsbereiche, Kinderspielplätze, grössere Spielflächen

BZO Baureglement Ostermundigen · S. 19 · Original-PDF

Aufenthaltsbereiche, Kinderspielplätze, grössere Spielflächen 1 Mehrfamilienhäuser und Wohnsiedlungen sind mit Aufenthaltsbereichen, Kinderspielplätzen und grösseren Spielflächen nach den Vorschriften der Baugesetzgebung zu versehen.

2 Werden die Aufenthaltsbereiche und Spielplätze nicht unverzüglich nach Bauvollendung fertigerstellt oder werden sie ihrem Zweck entfremdet, so muss die Baupolizeibehörde anordnen, dass sie auf dem Wege der Ersatzvornahme auf Kosten des Pflichtigen durch die Gemeinde erstellt bzw. geräumt und ihrer ursprünglichen Bestimmung zugeführt werden. 19/124 BAUREGLEMENT III BAUPOLIZEILICHE VORSCHRIFTEN 1 BAUWEISE

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.