Art. 12 · Umgebungsgestaltungsplan
BZO Baureglement Ostermundigen · S. 15 · Original-PDF
Umgebungsgestaltungsplan 1 Mit dem Baugesuch ist bei Neubauten über die ganze Grundstücksfläche und bei Veränderung von Bauten und Anlagen sowie bei An- und Kleinbauten mindestens über den vom Projekt betroffenen Parzellenteil ein Umgebungsgestaltungsplan einzureichen (in der Regel im Massstab 1:100).
2 Im Umgebungsgestaltungsplan müssen dargestellt sein:
a)Erschliessungsanlagen wie Hauszufahrten, Hauszugänge, Wege, Vorplätze, Abstellplätze für Motorfahrzeuge, Fahrräder und Kehricht, Standorte von Wäschetrocknungseinrichtungen;
b)sämtliche Entwässerungsanlagen;
c)Sitzplätze und Terrassen;
d)Aufenthaltsbereiche, Spielplätze und Spielflächen sowie deren Gestaltung und Ausrüstung;
e)Terrainveränderungen, Stütz , Trenn- und übrige Gartenmauern sowie Einfriedungen;
f)Bepflanzung mit Bäumen, Sträuchern und Hecken;
g)Kompostieranlagen;
h)übrige Elemente der Garten- und Umgebungsgestaltung sowie deren Nutzung (Lager, Verkehrsflächen und dgl.).
3 Im weiteren hat der Umgebungsgestaltungsplan die folgenden Angaben zu enthalten:
a)die wichtigsten Höhenkoten des massgebenden Terrains;
b)die Art der dichten und der wasserdurchlässigen Beläge;
c)die Sichtlinien bei Ausfahrten und Strassenanschlüssen;
d)die Bezeichnung der bestehenden und der neuen Bepflanzung, insbesondere der Bäume, Sträucher und Hecken.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.