Art. 9 · Die Gestaltungsplanpflicht «Säliblick « bezweckt den Bau einer durch
BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 12 · Original-PDF
grünten, landschaftlich gut eingepassten und qualitätsvollen Überbau ung nach einem Gesamtkonzept. Gestaltungsplangebiet „Säliblick"
2Für das Gestaltungsplangebiet gelten folgende Zielvorgaben:
–Schaffung einer Wohnüberbauung mit hoher Qualität und lagege rechter Dichte; Erreichen einer Mindestdichte von 100 Einwohner/ha,
–erhöhte Anforderungen an die Architektur wie eine gute volumet rische Ausbildung und Materialisierung,
–rationelle und flächensparende Anordnung der Erschliessungsund Parkierungsanlagen, unterirdische Sammelgaragen,
–Ersatz der bestehenden Gebäude durch Neubauten gemäss Abs. 3,
–Aussenraumkonzept, welches zu einer hohen Siedlungsqualität beiträgt und auch ökologischen Ansprüchen genügt,
–Energiekonzept, welches die Anforderungen an eine Arealüber bauung gemäss § 39 BauV erfüllt.
3Ersatzneubauten bestehender Gebäude dürfen im Rahmen des Ge staltungsplanes von der Grundzonierung abweichen:
–Gesamthöhe bis max. 22 m
–Ausnützungsziffer 1.0 (Richtwert) '* Grundlage für den Gestaltungsplan bildet ein aus einem geeigneten Auswahlverfahren hervorgehendes und wegleitendes Richtprojekt (Ge samtkonzept) mit der erforderlichen Zustimmung durch den Gemeinde rat. Die Aufteilung in mehrere Teil-Gestaltungspläne ist nicht zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.