Art. 8 · Gestaltungsplangebiet „Säliblick
BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 11 · Original-PDF
Gestaltungsplangebiet „Waldpark" Die Gestaltungsplanpflicht «Waldpark» bezweckt den Bau einer durchgrünten, landschaftlich gut eingepassten und qualitätsvollen Wohnüber bauung an privilegierter Aussichtslage nach einem Gesamtkonzept.
2Für das Gestaltungsplangebiet gelten folgende Zielvorgaben:
–erhöhte Anforderungen an die Architektur wie eine gute volumet rische Ausbildung, Gestaltung und Materialisierung,
–rationelle und flächensparende Anordnung der Erschliessungsund Parkierungsanlagen, parzellenübergreifende unterirdische Sammelgaragen,
–mit grosszügigen Übergangsbereichen zwischen Siedlungs- und Waldgrenze und mit sorgfältiger Gestaltung und Bepflanzung ei ne gute Gesamtwirkung erreichen,
–Aussenraumkonzept, welches zu einer hohen Siedlungsqualität beiträgt und auch ökologischen Ansprüchen genügt,
–Energiekonzept, welches die Anforderungen an eine Arealüber bauung gemäss § 39 BauV erfüllt.
2Die Aufteilung in mehrere Teil-Gestaltungspläne ist nicht zulässig. 8
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.