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Art. 8 · Gestaltungsplangebiet „Säliblick

BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 11 · Original-PDF

Gestaltungsplangebiet „Waldpark" Die Gestaltungsplanpflicht «Waldpark» bezweckt den Bau einer durchgrünten, landschaftlich gut eingepassten und qualitätsvollen Wohnüber­ bauung an privilegierter Aussichtslage nach einem Gesamtkonzept.

2Für das Gestaltungsplangebiet gelten folgende Zielvorgaben:

–erhöhte Anforderungen an die Architektur wie eine gute volumet­ rische Ausbildung, Gestaltung und Materialisierung,

–rationelle und flächensparende Anordnung der Erschliessungsund Parkierungsanlagen, parzellenübergreifende unterirdische Sammelgaragen,

–mit grosszügigen Übergangsbereichen zwischen Siedlungs- und Waldgrenze und mit sorgfältiger Gestaltung und Bepflanzung ei­ ne gute Gesamtwirkung erreichen,

–Aussenraumkonzept, welches zu einer hohen Siedlungsqualität beiträgt und auch ökologischen Ansprüchen genügt,

–Energiekonzept, welches die Anforderungen an eine Arealüber­ bauung gemäss § 39 BauV erfüllt.

2Die Aufteilung in mehrere Teil-Gestaltungspläne ist nicht zulässig. 8

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.