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Art. 10 · Gestaltungsplangebiet „Wirtshüsli

BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 12 · Original-PDF

Das Gestaltungsplangebiet «Wirtshüsli» bezweckt eine auf die Lage an der K 104 abgestimmte Überbauung mit Dienstleistungs-, Gewerbe- und Wohnnutzungen. Gestaltungsplangebiet „Wirtshüsli“ 9

2Für das Gestaltungsplangebiet gelten folgende Zielvorgaben:

–qualitativ hochwertige Architektur und ökologisch wertvolle Frei­ räume,

–städtebauliche Reaktion auf die K 104 mit entsprechender Volu­ menverteilung und Setzung der Bauten entlang der K 104 (Schliessung des Strassenraumes). Für die erste Bautiefe ent­ lang der K 104 (ca. 30 m) gelten folgende Auflagen:

–Gebäudeorientierung und -gestaltung sowie Anlagen und Frei­ räume sind nachweislich in Bezug zum Strassenraum der K 104 zu setzen, ■ Haupteingänge und die Hauptfassaden sind attraktiv auszuge­ stalten, so dass monotone Fluchten vermieden werden, ■ in den Erdgeschossen sind Wohnnutzungen nur auf der stras­ senabgewandten Seite zulässig.

–rationelle und flächensparende Anordnung der Erschliessungsund Parkierungsanlagen, unterirdische Sammelgaragen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.