← BZO Oftringen · Inhaltsverzeichnis

Art. 7 · Gestaltungsplangebiet „Waldpark

BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 11 · Original-PDF

Die Gestaltungsplanpflicht «Hagmannstrasse» bezweckt den Bau einer durchgrünten, landschaftlich gut eingepassten und qualitätsvollen Über­ bauung mit einer ansprechenden Dichte und Struktur. Gestaltungsplangebiet „Hagmannstrasse“

2Für das Gestaltungsplangebiet gelten folgende Zielvorgaben:

–Schaffung einer Überbauung mit hoher Qualität und lagegerech­ ter Dichte; erreichen einer Mindestdichte von 100 Einwohner/ha,

–behutsame Einpassung von Gebäuden, Anlagen und Aussen­ räumen in die landschaftliche und ortsbauliche Situation,

–Sicherstellen der Erschliessung, Berücksichtigung und Einbin­ dung der Bahnhaltestelle Küngoldingen,

–rationelle und flächensparende Anordnung der Erschliessungsund Parkierungsanlagen,

–hochwertige und ökologisch wertvolle Gestaltung der umgeben­ den Freiräume, angemessener Umgang mit dem Siedlungsrand.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.