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Art. 53 · Entsorgungseinrichtungen

BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 37 · Original-PDF

i Für die Entsorgung der Siedlungsabfälle sind für Mehrfamilienhäuser und Arealüberbauungen an geeigneter Stelle genügend dimensionierte Flächen für die getrennte Entsorgung von Kehricht- und Grünabfall zu schaffen.

2Der Gemeinderat kann in einem Abfallreglement die Details zur Ent­ sorgung und zu Entsorgungseinrichtungen regeln. 34

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.