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Art. 22 · Pflanzgartenzone PG , '

BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 21 · Original-PDF

Pflanzgartenzone PG Die Pflanzgartenzone PG dient der Anlage von Pflanzgärten. Kleinbau­ ten für Gerätschaften usw. sowie ein eingeschossiges Gebäude im Um­ fang von maximal 100 m^ anrechenbarer Geschossfläche aGF für den gemeinschaftlichen Gebrauch pro Pflanzgartengebiet sind zulässig. Der Gemeinderat legt die Nutzung und den Betrieb der Pflanzgärten sowie die zulässigen Abmessungen und die Gestaltung von Bauten in einem Gartenreglement fest. 4.2 Landwirtschaftszonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.