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Art. 25 · Massvorschriften

BZO Oetwil am See · S. 13 · Original-PDF

1Es gelten folgende Massvorschriften:

I G1 G2

a)Baumassenziffer max. m3/m2 4.0 3.0 2.0

b)Fassadenhöhe/Gesamthöhe max. m 12.0 12.0* 12.0

c)Grenzabstand gegenüber Grundstücken

mind. m

10.0

10.0

5.0 in der angrenzenden Zone

d)Grenzabstand im Innern der Zone allseitig mind. m 5.0 5.0 5.0 * In der Gewerbezone G1 Kreuzlenstrasse/Bergstrasse gilt eine Gesamthöhe bis First von max. 9.0 m.

2Die Bautiefe und Gebäudelänge sind nicht beschränkt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.