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Art. 25 · Massvorschriften
BZO Oetwil am See · S. 13 · Original-PDF
1Es gelten folgende Massvorschriften:
I G1 G2
a)Baumassenziffer max. m3/m2 4.0 3.0 2.0
b)Fassadenhöhe/Gesamthöhe max. m 12.0 12.0* 12.0
c)Grenzabstand gegenüber Grundstücken
mind. m
10.0
10.0
5.0 in der angrenzenden Zone
d)Grenzabstand im Innern der Zone allseitig mind. m 5.0 5.0 5.0 * In der Gewerbezone G1 Kreuzlenstrasse/Bergstrasse gilt eine Gesamthöhe bis First von max. 9.0 m.
2Die Bautiefe und Gebäudelänge sind nicht beschränkt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.