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Art. 4 · Fassadenhöhe, max

BZO Zonenreglement Oensingen · S. 6 · Original-PDF

4 Fassadenhöhe, max. 13.50 m Gesamthöhe, max. 18.00 m Grünflächenziffer, min. 40% Geschossflächenziffer oberirdisch, max. 4 Attikageschoss zulässig) Fassadenhöhe entlang Hauptstrasse, max.: 15.00 m Fassadenhöhe übriges Gebiet, max.: 13.50 m Geschossflächenziffer oberirdisch, max.: 4 Vollgeschosse übriges Gebiet 5 4 Fassaden- sowie Gesamthöhe, max. 16.50 m 4 Grünflächenziffer - Geschossflächenziffer oberirdisch, 1.00 5 Geschossflächenziffer unterirdisch, max. 4. Schluss- und Übergangsbestimmungen § 33 Verfahren Dieses Reglement wird nach den Verfahrensbestimmungen der §§ 15 ff PBG erlassen. § 34 Das Reglement tritt mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Inkrafttreten und Übergangsrecht Kraft. Es findet Anwendung auf alle Verfahren, die nicht durch einen rechtskräftigen Entscheid erledigt sind. Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Zonenreglements hängigen Baugesuche werden nach dem neuen Recht beurteilt. Für altrechtliche Gestaltungspläne gelten folgende Begriffsdefinitionen:

a)Die Gebäudehöhe entspricht neu der Fassadenhöhe.

b)Die Firsthöhe entspricht neu der Gesamthöhe.

c)Die Ausnützungsziffer nach altem Recht wird beibehalten.

Bei einer Änderung eines rechtskräftigen Sondernutzungsplans ist dieser vollständig an das neue Recht anzupassen. § 35 Mit dem Inkrafttreten dieses Reglements sind alle widersprechenden Aufhebung des alten Rechts früheren Bestimmungen, insbesondere die Zonenvorschriften vom 3. April 2002 aufgehoben.

Zudem werden folgende Gestaltungspläne aufgehoben:  Gestaltungsplan "Chäppelismatt", RRB 382 vom 10. Februar 1987  Gestaltungsplan "Chäppelismatt - Erweiterung", RRB 68 vom 10. Januar 1989  Gestaltungsplan "Hirsacker", RRB 1438 vom 1. Mai 1990¨  Gestaltungsplan "Vogelherd", RRB 750 vom 7. April 1998  Gestaltungsplan "Äusseres Mühlefeld", RRB vom 2339 vom 16. Dezember 2003 Einwohnergemeinde Oensingen: Zonenreglement Seite 28 von 40

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.