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Art. 5 · Fassadenhöhe, max

BZO Zonenreglement Oensingen · S. 6 · Original-PDF

5 Fassadenhöhe, max. 16.50 m Gesamthöhe, max. 21.00 m Grünflächenziffer, min. 40% Geschossflächenziffer oberirdisch, max. 5 Fassadenhöhe, max. 7.50 m 10.50 m 13.50 m 16.50 m Gesamthöhe, max. 11.50 m 15.00 m 18.00 m 21.00 m Grünflächenziffer, min. 20% 20% 15% 15% Geschossflächenziffer

–oberirdisch, max. 5. Anhang Anhang I: Kommunale Naturschutzzonen Die nachfolgenden Bestimmungen zu den Naturschutzzonen sind allgemeinverbindlich. Die für die Umsetzung zuständige Behörde kann Abweichungen davon zulassen, sofern die generellen Schutzziele dadurch nicht beeinträchtigt werden. 1. Kommunale Naturschutzzone "Vogelherd"

a)Heutiger Zustand Der Vogelherd ist eine am Südfuss des Oensinger Roggens gelegene Landschaftskammer, die allseits durch Wald oder Gehölze begrenzt ist (GB Nr. 960, 4.507 ha). Das Gebiet weist eine Vielzahl unterschiedlicher Lebensräume auf. Ein besonders wertvolles Naturelement ist eine artenreiche Weide (von ca. 12 a Fläche) im östlichen Teil des Gebiets (Naturinventar Objekt Nr. 3.18), die als Schafweide genutzt wird und mit Gehölzen (Naturinventar Objekte Nr. 4.36 und 4.37), Gebüschgruppen und alten Obstbäumen ausgestattet ist. Wegen der Weidenutzung existiert kaum Unterwuchs in den Gehölzen, und die Bildung eines Strauchmantels und eines Krautsaumes am Gehölzrand ist beeinträchtigt. Das übrige Grünland weist eine geringere Artenvielfalt auf, denn der westliche Teil wird durch Gehölze beschattet (Naturinventar Objekt Nr. 4.34) und intensiver beweidet (Vieh, Pferde), bzw. entlang der Waldränder als Mähwiese genutzt. Bemerkenswert sind die markanten Eichen im westlichen Teil, welche diesem Teilgebiet das Gepräge eines Eichenhains vermitteln. Der Verlauf des Waldrands weist kleine Buchten auf; ein Strauchmantel ist stellenweise vorhanden, ein Krautsaum fehlt. Entlang des Wegs im Norden ist eine Birkenreihe gepflanzt. Ausser einem Schuppen, der den Pferden als Unterstand dient, befinden sich keine Bauten im Gebiet. Eine kleinflächige Obstanlage mit Maschenzaun und einigen jungen Obstbäumen wirkt im eher extensiv genutzten Gebiet sehr fremd und störend.

b)Allgemeines Aufwertungsziel Das Aufwertungsziel ist, die Artenvielfalt im Gebiet generell zu fördern. Während im östlichen Teil durch Aufwertung der Lebensräume gefährdete Tier- und Pflanzenarten gezielt gefördert werden sollen, ist im westlichen Teil der bestehende Eichenhain im heutigen Zustand zu erhalten. Im östlichen Teil des Gebiets (Grenze bei Hecke Nr. 4.35) sollen für verschiedene Tierarten, insbesondere für Vögel und Insekten, die bestehenden Lebensräume aufgewertet und das Biotopangebot ergänzt werden. Mit gezielten Massnahmen sollen für gefährdete Heckenbrüter, wie den Neuntöter, geeignete Bedingungen geschaffen werden (Anmerkung: Das nächste Brutvorkommen des Neuntöters befindet sich in Oberbuchsiten, sodass das Ziel, den einst hier heimischen Vogel zu fördern, realistisch ist.). Einwohnergemeinde Oensingen: Zonenreglement Seite 29 von 40

c)Behandlung der Waldränder und der Gehölze Die Waldränder, welche das Gebiet begrenzen, sollen aufgewertet werden. Durch Abstufung auf der Waldseite und Verstärken der bestehenden Buchten soll die Übergangszone zwischen Wald und Grünland vergrössert werden. Zur Förderung des Strauchmantels wird der bestehende Waldrand um rund 10 m zurückversetzt (Entfernen von Bäumen unter Schonung markanter Einzelbäume). Entlang des Wegs wird der Waldrand gegen die Wiese ausgedehnt, weil es sich nicht um artenreiches Grünland handelt. Die Bildung eines Strauchmantels ist durch Förderung der vorhandenen Sträucher vorzunehmen. Die Gehölze in der Weide sollen weiterhin den Schafen als Unterstand dienen. Mangelhaft ausgebildete Gebüschgruppen oder Einzelbüsche sollen mit einheimischen Dornensträuchern ergänzt werden. Auch bei Strukturelementen (z.B. Lesesteinhaufen) sind einzelne Gebüschgruppen anzupflanzen. Die bestehenden alten Obstbäume sind zu erhalten; Abgänge sind durch Hochstammbäume zu ersetzen. Im nördlichen Teil (Wiese) sind die bestehenden Obstbäume durch Neupflanzung von Hochstammobstbäumen zu einer Hostett zu ergänzen.

d)Behandlung des Grünlands Im ganzen östlichen Teil des Gebiets (östlich der Hecke Objekt Nr. 4.35) soll eine extensive Nutzung im Sinne der bestehenden Schafweide angestrebt werden. Weiden sind extensiv zu nutzen; es gelten besondere Bestimmungen für Bestossungsdichte und Weidezeitpunkt. Die Mähwiesen sind ebenfalls extensiv zu bewirtschaften. Auch die Grünlandnutzung im Bereich der künftigen Hostett hat extensiv zu erfolgen. Ein Streifen von rund 10 m Tiefe entlang des Waldrands (Verbindung zwischen den Buchten) ist als Krautsaum auszuscheiden und unter Verzicht von Düngerverwendung einmal jährlich zu mähen (Verzicht auf Beweidung); d.h. bei angrenzender Wiesennutzung ist der Krautsaum analog der Wiese zu nutzen. Die Weiden im Bereich des Eichenhains lassen sich aufgrund der stärkeren Beschattung kaum aufwerten, weshalb die bisherige Nutzung beibehalten werden soll. Die Erhaltung des heutigen Zustands ist durch Auflagen sicherzustellen; auf Bestimmungen betreffend Bestossungsdichte und Weidezeitpunkt wird in diesem Teilgebiet verzichtet.

e)Behandlung bestehender Bauwerke Der Pferdeunterstand kann belassen werden, weil er in der Landschaft kaum wahrgenommen wird und die Nutzung im westlichen Teil nicht geändert wird. Die eingezäunte Niederstamm-Obstanlage ist zu entfernen, da sie im Gebiet störend wirkt und der zentrale Teil des wertvollen Gebiets beeinträchtigt wird. Einwohnergemeinde Oensingen: Zonenreglement Seite 30 von 40

f)Umsetzung der Aufwertungsvorschläge Das Schutzziel des Gebiets wurde durch einen Grundbucheintrag mit Auftrag vom 18. Juni 1996 festgelegt. Schutzziel: Der Vogelherd soll als strukturreiche Landschaftskammer einer Vielzahl von Tieren und Pflanzen Lebensraum bieten. Die artenreichen Wiesen und Weiden sollen schonend genutzt werden. Die Ausstattung der Landschaft mit Gehölzen, welche für die Vogelwelt geeignete Bedingungen bieten (alte Hochstammobstbäume, Gebüschgruppen), soll erhalten und ergänzt werden. Der Eichenhain mit seiner landschaftlichen Charakteristik soll langfristig erhalten werden. Der Waldrand als Lebensraum und Übergangszone zwischen Wald und Kulturland ist aufzuwerten. Massnahmen und Auflagen sind detailliert im Konzept vom 23. Oktober 1995 aufgeführt. 2. Kommunale Naturschutzzone "Ebene"

a)Heutiger Zustand Durch Wald und Siedlungsraum begrenztes Gebiet südlich der Ravellenflue (GB Nr. 492, 1.544 ha). Gemäss Naturinventar weist das Gebiet fünf Naturobjekte auf. Zentrales Element bildet eine artenreiche Magerwiese (Naturinventar Objekt Nr. 3.06), die ein strukturreiches Kleinrelief mit Felsblöcken und Geländekanten aufweist. Das Gebiet ist mit einigen Gehölzgruppen durchsetzt (Naturinventar Objekte Nr. 4.11 - 4.14). Die Waldränder sind an einigen Stellen etwas gebuchtet, besitzen jedoch nur einen schwach ausgebildeten Mantel und keinen Krautsaum.

b)Allgemeines Aufwertungsziel Bestehende Lebensräume sollen aufgewertet und miteinander vernetzt werden. Der Strukturreichtum im Gebiet ist allgemein zu fördern, indem insbesondere die Übergangszonen zwischen den Lebensräumen vergrössert werden.

c)Behandlung von Waldrändern und Gehölzen Die Waldränder im ganzen Gebiet sind aufzuwerten, indem die bestehenden Buchten verstärkt und die Bildung eines strukturreichen Strauchmantels mit Krautsaum gefördert werden. Der Strauchmantel ist auf die Seite des Walds hin durch Entfernen von Bäumen zu schaffen (wertvolle Einzelbäume erhalten). Das Entwicklungsziel ist ein ca. 10 m tiefer Strauchmantel, wobei keine Pflanzungen vorgenommen werden sollen, sondern spontan aufkommende Gehölzarten zu belassen sind. Weiter soll die Bildung eines Strauchmantels um die Gehölze gefördert werden, indem Büsche und Sträucher an den Gehölzgrenzen nicht mehr geschnitten werden. Zur Aufwertung der Gehölze sind die Dornensträucher zu fördern. Wo Kleingehölze nahe beieinander stehen, ist das Zusammenwachsen der Strauchvegetation erwünscht, um heckenförmige Strukturen zu erhalten. Zudem sollen die Gehölze durch forstliche Eingriffe aufgewertet werden. Schnellwüchsige Laubbäume, wie Eschen, sind zu entfernen, damit sich die Strauchvegetation auch innerhalb des Gehölzes vermehrt entwickeln kann. Einwohnergemeinde Oensingen: Zonenreglement Seite 31 von 40

d)Behandlung der Wiese Die extensive Grünlandnutzung soll langfristig sichergestellt werden. Die Mähwiesen sind extensiv zu nutzen. Auch eine allfällige Weidenutzung hat extensiv zu erfolgen, wobei die Bestossungsdichte und der Weidezeitpunkt zu regeln sind. Im Bereich der Gehölze und entlang des Waldrands (10 m Tiefe) soll ein Krautsaum aufgebaut werden. Dieser ist wie die Mähwiese zu nutzen, wobei wegen der Beschattung die Artenvielfalt etwas geringer ist. Bei Weidenutzung ist der Krautsaum abzuhagen und zu mähen, damit kein Düngereintrag erfolgt.

e)Umsetzung der Aufwertungsvorschläge Das Schutzziel des Gebiets wurde durch einen Grundbucheintrag mit Auftrag vom 18. Juni 1996 festgelegt. Schutzziel: Das siedlungsnahe Gebiet soll als reichstrukturierte Landschaftskammer mit zahlreichen Lebensräumen erhalten bleiben. Die Verzahnung zwischen dem artenreichen Grünland und den verschiedenen Gehölzen ist zu fördern, wodurch das Lebensraumangebot für Tiere vergrössert wird. Massnahmen und Auflagen sind im Konzept vom 23. Oktober 1995 detailliert aufgeführt. Einwohnergemeinde Oensingen: Zonenreglement Seite 32 von 40 Anhang II: Inventar der geschützten Kulturobjekte (informativ) Geschützte Gebäude (im Zonenplan dargestellt):  Schloss Neu-Bechburg  Pfarrkirche St. Georg  Kapelle St. Jost mit Pfluger-Wappen  Bad Klus mit Pfluger-Frölicher-Wappen  Pflugerhaus  Alte Schmiede an der Dünnern  Alte Schmiede  Ehem. Gasthof zur Sonne  Bauernhaus Hauptstrasse 47  Bauernhaus Hauptstrasse 57  Bauernhaus Schloss-Strasse 57  Ehem. Arbeiterhäuser Solothurnstrasse 65, 67, 69  Gasthof zum Rössli  Speicher Ausserbergstrasse 4  Speicher Kreuzmattstrasse 2  Speicher Kestenholzstrasse 7  Bauernhaus Schloss-Strasse 95 (Schlussgutshof inkl. drei Nebenbauten)  Infanterie-Bunker, Äussere Klus Weitere geschützte Kulturobjekte (im Zonenplan nicht dargestellt):  Dorfbrunnen im Oberdorf (Hauptstrasse 35)  Dorfbrunnen im Unterdorf (Ausserbergstrasse 1)  Dorfbrunnen auf dem Kirchplatz (Ausserbergstrasse 5)  Wappen am Pflugerhaus Klus (Äussere Klus 21)  Denktafel Landammann Baumgartner (Äussere Klus)  Wappen am Haus Hauptstrasse 81  Wappen am Wirtshaus zum Ecken (Hauptstrasse 94)  Wegkreuz bei der Alten Schmiede (Hauptstrasse 5)  Wegkreuz beim Haus Oltenstrasse 9  Wirtshausschild Bad Klus (Äussere Klus 20) Einwohnergemeinde Oensingen: Zonenreglement Seite 33 von 40 Anhang III: Pflichtenhefte für Gestaltungspläne Die nachfolgenden Pflichtenhefte für Gestaltungspläne sind allgemeinverbindlich. Der Gemeinderat kann Abweichungen davon zulassen, sofern sich im Rahmen des Projekts die Rahmenbedingungen ändern oder mit der Abweichung eine mindestens gleichwertige raumplanerische Lösung realisieren lässt. Gebiet "Kernzone Unterdorf" Unterdorf Sektor Ost (Parzellen 705 bis 710 GB) Zwecks Sicherstellung einer funktionierenden Gesamtlösung macht der Gestaltungsplan konzeptionelle Aussagen zu den zentralen Elementen für den Sektor West (Parzelle GB Nr. 704), insbesondere: Stellung der Bauten, Volumetrie, Nutzung, Erschliessung und Lage der Freiräume. Unterdorf Sektor West (Parzelle 704 GB) Dieser Gestaltungsplan wird frühestens erstellt, wenn der Gestaltungsplan für den Sektor Ost rechtskräftig ist. Er führt die städtebauliche Konzeption des Sektors Ost weiter. Eine allfällige Umlegung der Kestenholzstrasse muss spätestens im Rahmen dieses Gestaltungsplans geklärt werden. Pflichtenheft (für beide GP anwendbar) Das nachstehende Pflichtenheft basiert auf den Ergebnissen des Studienauftrags für dieses Areal. Bebauung

a)Vorgängig zum Gestaltungsplan ist dem Gemeinderat ein grobes Nutzungskonzept zu unterbreiten. Anschliessend ist als Basis für den Entwurf des Gestaltungsplans ein Richtprojekt zu erarbeiten.

b)Von den heutigen Baulinien kann abgewichen werden, sofern keine gewichtigen Interessen entgegenstehen.

c)Die Bebauung entlang der Hauptstrasse reagiert auf die bestehenden räumlichen Charakteristika des historischen Strassendorfes (insb. Lage und Dimensionierung der strassenseitigen Fassaden, volumetrische Körnung und Formgebung, Vorplätze). Dabei muss berücksichtigt werden, dass mittelfristig der öffentliche Strassenraum umgestaltet wird (flankierende Massnahmen zur Entlastungsstrasse).

d)An geeigneten Lagen ist das Erdgeschoss für publikumsorientierte Nutzungen (z.B. Gewerbe, Läden, Quartiernutzungen) zu reservieren. Einwohnergemeinde Oensingen: Zonenreglement Seite 34 von 40

e)Kulturgüterschutz:  Gebäude Hauptstrasse 90 + 92: Erhalt oder Abbruch dieser Bauten werden im Rahmen des Gestaltungsplanverfahren und in Absprache mit der kantonalen Fachstelle für Ortsbildschutz geklärt.  Hauptstrasse 94 (geschütztes Wappen des Wirtshauses zum Ecken: Erhalt und weitere Verwendung (z.B. Deplatzierung, Lagerung) werden im Rahmen des Gestaltungsplans geregelt.  Kronenkeller (Parzelle 708 GB): Seine Erhaltung ist wünschenswert, aber nicht zwingend. f) Der Korridor der Hauptkanalisationsleitung entlang der Kestenholzstrasse ist von Hochbauten freizuhalten (Baulinie im GP festlegen). Erschliessung und Parkierung

a)Es ist ein attraktives und behindertengerechtes Langsamverkehrsnetz vorzusehen, welches eine öffentliche Durchquerung des Areals ermöglicht. Massnahmen für ein Verkehrsmanagement müssen geprüft werden (z.B. Mobility-Standort).

b)Die Bewohner- und Angestelltenparkplätze sind vollumfänglich unterirdisch anzulegen. Der Anteil der oberirdischen Parkplätze (Kunden und Besucher) wird vorgängig auf der Basis des Nutzungskonzepts vom Gemeinderat festgelegt.

c)Die Tiefgarage ist im Rahmen der 1. Etappe mindestens für diesen Bedarf zu erstellen.

d)Die Regelung der oberirdischen Kundenparkierung für den Sektor West (Café Knaus) wird im Rahmen des diesbezüglichen Gestaltungsplans geklärt. Freiraumgestaltung (nur für Sektor Ost anwendbar)

a)Es ist ein zentraler Freiraum für öffentliche Anlässe vorzusehen.

b)Für den Kindergarten sind spezielle Aussenräume zu reservieren. Folgende Angaben haben orientierenden Charakter:  ca. 300 m2 direkt beim Kindergarten (Hartbelag, Lagerfläche für Infrastrukturen), davon ca. 40 m2 überdacht;  ca. 800 m2 als zusammenhängende Fläche innerhalb des Areals (begrünt oder naturnah, inkl. Spielflächen, in Kombination mit anderen öffentlichen Flächen möglich). Umwelt

a)Die Einhaltung der Lärmgrenzwerte ist mittels eines Lärmnachweises zu erbringen.

b)Ein zu erarbeitendes Energiekonzept zeigt die optimale Nutzung von erneuerbaren Energien auf.

c)Es sind dem perimeterspezifischen Bedarf entsprechende Abfall- und Recyclingsammelanlagen vorzusehen. Einwohnergemeinde Oensingen: Zonenreglement Seite 35 von 40 Gebiet "Leuenfeld Süd"

a)Entlang dieser Einfallachse von Oensingen ist im Perimeter insgesamt eine hohe städtebauliche Qualität zu erreichen. Insbesondere ist der Eingangsbereich in das Quartier (entlang der Von Rollstrasse) zu beleben und attraktiv zu gestalten (publikumsorientierten Nutzungen im Erdgeschoss, Vorplatzgestaltung).

b)Langsamverkehr: Entlang der Von Rollstrasse sind die Anforderungen seitens Langsamverkehr besonders zu beachten. Es ist zudem östlich der Von Rollstrasse eine weitere Verbindung in Richtung Bahnhof vorzusehen.

c)Strassenerschliessung: Zwecks Erschliessung des Gebiets Leuenfeld Süd, wie auch des übrigen Leuenfelds, ist ein zusätzlicher Anschluss an die Lehngasse vorzusehen.

d)Parkierung: Die Anwohner- und Angestelltenparkplätze für die Neubauten sind vollumfänglich unterirdisch anzulegen. Der Anteil der oberirdischen Parkplätze (Kunden und Besucher) wird vorgängig auf der Basis eines Nutzungskonzepts mit dem Gemeinderat festgelegt. Entlang der Solothurnstrasse sind nur in Ausnahmefällen einzelne Parkplätze für die gewerblichen oder öffentlichen Nutzungen im Erdgeschoss zulässig. Die Zufahrten sind zu gruppieren und auf maximal zwei zu beschränken.

e)Verkehrsmanagement: Im Rahmen des Gestaltungsplans sind mögliche Massnahmen für ein Verkehrsmanagement zugunsten alternativer Verkehrsmittel zu prüfen (ausreichend attraktive Fahrradabstellplätze, Mobility-Standort u.ä.).

f)Lärm: Die Einhaltung der Lärmgrenzwerte ist mittels einer Lärmstudie zu prüfen. Die notwendigen Massnahmen sind im Gestaltungsplan zu definieren.

g)Energie: Ein zu erarbeitendes Energiekonzept zeigt die optimale Nutzung von erneuerbaren Energien auf (z.B. Anschluss an Fernwärmenetz).

h)Entsorgung: Es sind dem Bedarf entsprechende Abfall- und Recyclingsammelanlagen vorzusehen. Einwohnergemeinde Oensingen: Zonenreglement Seite 36 von 40 Gebiet "Rondo"

a)Entlang dieser Einfallachse von Oensingen ist im Perimeter insgesamt eine hohe städtebauliche Qualität zu erreichen. Insbesondere ist der Knotenbereich (Solothurnstrasse / Von Rollstrasse) zu beleben und attraktiv zu gestalten (publikumsorientierte Nutzungen im Erdgeschoss, Vorplatzgestaltung).

b)Langsamverkehr: Entlang der Von Rollstrasse sind die Anforderungen seitens Langsamverkehr besonders zu beachten.

c)Parkierung: Die Anwohner- und Angestelltenparkplätze für die Neubauten sind vollumfänglich unterirdisch anzulegen. Der Anteil der oberirdischen Parkplätze (Kunden und Besucher) wird vorgängig auf der Basis eines Nutzungskonzepts mit dem Gemeinderat festgelegt. Entlang der Solothurnstrasse sind nur in Ausnahmefällen einzelne Parkplätze für die gewerblichen oder öffentlichen Nutzungen im Erdgeschoss zulässig.

d)Verkehrsmanagement: Im Rahmen des Gestaltungsplans sind mögliche Massnahmen für ein Verkehrsmanagement zugunsten alternativer Verkehrsmittel zu prüfen (ausreichend attraktive Fahrradabstellplätze, CarSharing u.ä.).

e)Lärm: Die Einhaltung der Lärmgrenzwerte ist mittels einer Lärmstudie zu prüfen. Die notwendigen Massnahmen sind im Gestaltungsplan zu definieren.

f)Energie: Ein zu erarbeitendes Energiekonzept zeigt die optimale Nutzung von erneuerbaren Energien auf (z.B. Anschluss Fernwärmenetz).

g)Entsorgung: Es sind dem Bedarf entsprechende Abfall- und Recyclingsammelanlagen vorzusehen. Gebiet "W4 Zeughausstrasse" (Parzellen 636, 638 und 2755 GB)

a)Die Parkplätze für die Bewohner sind unterirdisch anzuordnen

b)Es ist eine in Richtung Ost-West arealquerende Langsamverkehrsverbindung vorzusehen. Gebiet entlang OeBB-Bahngleise (Parzellen 338 und Teil 218 GB)

a)Langfristige Umnutzung des gesamten Areals hinsichtlich einer hochwertigen verdichteten Bauweise mit Mischnutzungen (Wohnen, Dienstleistungen u.ä.).

b)Der bestehende Freiverlad soll langfristig verlegt werden (bspw. auf die Südseite der SBB-Gleise).

c)Das bestehende P+R soll aufgehoben werden. Ein neues P+R südlich der SBBBahngleise ist von der Gemeinde zu planen.

d)Erschliessung erfolgt über einen Anschluss an die Solothurnstrasse (abzustimmen mit dem Gestaltungsplan Leuenfeld-Süd). Einwohnergemeinde Oensingen: Zonenreglement Seite 37 von 40

e)Der Gestaltungsplan kann die langfristige Umstrukturierung in Etappen aufzeigen. Die inhaltlichen Aussagen zu den späteren Etappen können offen formuliert werden, sofern der Grundkonzeptgedanke erkennbar bleibt. Gebiet "Bahnhofplatz" (Teile der Parzellen 218 und 318 GB):

a)Regelung der künftigen Bushaltestellen. Falls notwendig ist eine Verlegung des Kiosks zu berücksichtigen.

b)Klärung der Erschliessung der Parzellen 1279 und 1280 GB.

c)Verlegung der SBB-Parkplätze (vermietete Dauerparkplätze, Angestelltenplätze) in den östlichen Bereich entlang der Güterstrasse.

d)Bepflanzungskonzept (Klärung des Umgangs mit den bestehenden Bäumen).

e)Berücksichtigung der Lärmbelastung.

f)Erarbeitung eines Richtprojekts, welches die Überprüfung der städtebaulichen Aspekte ermöglicht (Volumetrien, grobe Fassadengestaltung, Nutzflächen, Aussenanlagen u.ä.). Gebiet entlang Sternenweg (Parzellen 622, 1298 bis 1301 GB)

a)Städtebauliche Integration, insbesondere in Bezug auf die benachbarte Bebauung Roggenpark

b)Parkierungskonzept (bei Neubauten sind mindestens die zum Projekt zugehörigen Parkplätze unterirdisch anzuordnen). Gebiet entlang Mühlefeldstrasse (Parzellen 359 bis 2861 GB)

a)Städtebauliche Integration, insbesondere in Bezug auf die benachbarte Bebauung Mühlefeld.

b)Regelung einer gemeinsamen unterirdischen Parkierung. Einwohnergemeinde Oensingen: Zonenreglement Seite 38 von 40 Anhang IV: Übersicht Bauziffern Zone Vollgeschosse max. Fassadenhöhe Gesamthöhe max. m Grünflä- GFZo max. chenziffer GFZu m min. max. WH 2 7.50 9.50 40% 0.60

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.