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Art. 5.5 · 5.5. Massgebende Parzellenfläche
BZO Zonenreglement Siedlung Oberwil BL · S. 11 · Original-PDF
Als massgebende Parzellenfläche gilt die in der entsprechenden Bauzone liegende Grundstücksfläche, soweit sie nicht durch bestehende oder geplante öffentliche Verkehrsflächen beansprucht wird.
Der Gemeinderat kann Flächen, die der öffentlichen Hand abgetreten werden, in die massgebende Parzellenfläche einbeziehen, sofern dies beim Übernahmepreis berücksichtigt wird. Kommentar: Zur Parzellenfläche dürfen auch die zugehörigen Anteile an Anmerkungsparzellen gerechnet werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.