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Art. 67

BZO Bau- und Nutzungsordnung Obersiggenthal · S. 32 · Original-PDF

1Die Gestaltung der Dächer, insbesondere die Wahl der Dachform und des Bedachungsmaterials sowie die Gestaltung von Dachdurchbrüchen und Anlagen zur Energiegewinnung bedarf an landschaftlich exponierten Lagen, am Siedlungsrand sowie im Bereich von geschützten Objekten und in der Dorfzone besonderer Sorgfalt. Dabei ist auf das Quartierbild Rücksicht zu nehmen.

2Mit Ausnahme begehbarer Terrassen sind Flachdächer und Pultdächer bis zu einer Neigung von 10° extensiv zu begrünen. Dachgestaltung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.