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Art. 66
BZO Bau- und Nutzungsordnung Obersiggenthal · S. 32 · Original-PDF
1Am Siedlungsrand und an exponierten Lagen sind Bauten und Aussenanlagen besonders gut in die landschaftliche Umgebung einzupassen.
2Entlang der Strassen müssen Neubauten sowie grössere Um- und Ergänzungsbauten zur guten Gestaltung beitragen, indem sie den Strassenraum räumlich fassen. Die Vorplatz- und Vorgartenbereiche sind sorgfältig zu gestalten. Orte mit besonderen Einpassungsbestimmungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.