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Art. 57

BZO Bau- und Nutzungsordnung Obersiggenthal · S. 28 · Original-PDF

1Die Ausrichtung der Wohnungen ist auf die örtlichen Verhältnisse (Lärm, Besonnung, Nutzung der Räume, Einpassung usw.) abzustimmen. Ausschliesslich nach Norden orientierte Wohnungen sind nur in Ausnahmefällen gestattet.

Fensterbrüstung

2Bei ausschliesslich mit Schrägverglasung beleuchteten Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräumen muss pro Raum, bei min. einem Fenster, der horizontale Ausblick gewährleistet sein. Wohnhygiene, Ausrichtung der Wohnungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.