← BZO Obersiggenthal · Inhaltsverzeichnis
Art. 56
BZO Bau- und Nutzungsordnung Obersiggenthal · S. 27 · Original-PDF
1Die Ablagerung von Aushubmaterial, Baumaterial usw. für eine Dauer von mehr als zwei Monaten kann nur in den Zonen WG, GE und OEB bewilligt werden.
2Der Gemeinderat kann Auflagen machen über die zugelassenen Materialien sowie über die Höhe, Abstände und Gestaltung der Ablagerung und des Lagerplatzes. Er kann nötigenfalls eine Umzäunung verlangen. Materialablagerungen
BNO Obersiggenthal vom 19.03.2014 23 5.3 Wohnhygiene
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.