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Art. 56

BZO Bau- und Nutzungsordnung Obersiggenthal · S. 27 · Original-PDF

1Die Ablagerung von Aushubmaterial, Baumaterial usw. für eine Dauer von mehr als zwei Monaten kann nur in den Zonen WG, GE und OEB bewilligt werden.

2Der Gemeinderat kann Auflagen machen über die zugelassenen Materialien sowie über die Höhe, Abstände und Gestaltung der Ablagerung und des Lagerplatzes. Er kann nötigenfalls eine Umzäunung verlangen. Materialablagerungen

BNO Obersiggenthal vom 19.03.2014 23 5.3 Wohnhygiene

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.