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Art. 42 · Kulturobjekte

BZO Bau- und Nutzungsordnung Obersiggenthal · S. 22 · Original-PDF

Die im Bauzonenplan sowie im Natur- und Heimatschutzplan bezeichneten und im Anhang 5 aufgelisteten Kulturobjekte (Felsenkeller, Brunnen, Wegkreuze, Grenzsteine) sind geschützt, dürfen nicht beseitigt werden und sind zu unterhalten. 3.6 Weitere Zonen gemäss Art. 18 RPG

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.