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Art. 17 · Herabsetzung des Grundabstandes

BZO Oberrieden · S. 7 · Original-PDF

1Bei Verzicht auf ein zulässiges Vollgeschoss gemäss Art. 15 Abs. 1 BZO reduziert sich für jedes weggelassene Vollgeschoss der Grundabstand um je 1.0 m, höchstens jedoch bis auf 3.5 m. *

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.