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Art. 50 · Zuständige Behörde, Gutachten
BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Oberkirch · S. 34 · Original-PDF
1Der Gemeinderat kann mit Erteilung der Baubewilligung Vorschriften über die Bauausführung, insbesondere über die Installationen, Zu- und Wegfahrten, Abschrankungen, Bauschuttbeseitigungen, Ordnung auf dem Bauplatz, Immissionsschutz usw. erlassen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.