Art. 22 · Geotopschutzzone Geo
BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Oberkirch · S. 6 · Original-PDF
Anpassung
Um die Verfügbarkeit eingezonten Landes sicherzustellen, kann der Gemeinderat bereits vor der Revision des Zonenplanes mit den betreffenden Grundeigentümern Verträge oder Vereinbarungen abschliessen und dabei der Gemeinde bestimmte Rechte (z.B. Kaufrechte) einräumen lassen für den Fall, dass dieses Land nicht zeitgerecht überbaut oder mit einer Baubindung weiterverkauft wird. Art. 22 Geotopschutzzone Geo
16 Gemeinde Oberkirch I Bau- und Zonenreglement 2010 I 17. August 2022
6Die Inventarkarte der geologisch-geomorphologischen Objekte liegt im Anhang 1 zum BZR zur Orientierung bei.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.