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Art. 86 · Der Gemeinderat sorgt für eine beförderliche Behandlung

BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 27 · Original-PDF

1 Der Gemeinderat sorgt für eine beförderliche Behandlung der Baugesuche.

2 In der Regel hat er das Baugesuch und die Einsprachen innert zwei Monaten nach Einreichung der genügenden Unterlagen und dem Eingang der Bewilligung anderer zuständigen Instanzen zu beurteilen. Ist dies nicht möglich, so ist dem Baugesuchsteller unter Angabe der Gründe Mitteilung zu machen.

3 Über Baugesuch und allfällige öffentlich-rechtliche Einsprachen ist gleichzeitig Beschluss zu fassen. Die Baubewilligung und der Einspracheentscheid sind allen Parteien gleichzeitig zuzustellen.

f)Beschwerde

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.