← BZO Oberiberg · Inhaltsverzeichnis

Art. 75 · Jene Gebiete, die keiner Zone zugewiesen werden, bilden

BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 23 · Original-PDF

1 Jene Gebiete, die keiner Zone zugewiesen werden, bilden das Übrige Gemeindegebiet.

2 Die Bewilligung von Bauten und Anlagen richten sich nach den Bestimmungen des eidgenössischen und kantonalen Rechts.

3 Bauten und Anlagen bedürfen einer kantonalen Ausnahmebewilligung. Der Gemeinderat beurteilt die Bauvorhaben auf die Einhaltung der baupolizeilichen Vorschriften.

Verkehrsfläche (VF)

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.