Art. 67a · Die Tourismus- und Erholungszone „Roggen“ ist für die Erstellung von Bauten und …
BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 18 · Original-PDF
1 Die Tourismus- und Erholungszone „Roggen“ ist für die Erstellung von Bauten und Anlagen bestimmt, die dem Fremdenverkehr und/oder der Erholung und Freizeitgestaltung dienen, wie bspw. Skiliftbetrieb, Restaurant, Spiel- und Sportanlagen und dergleichen. Wohn- und Hotelnutzungen sind nicht zulässig. Die Gestaltung der Bauten, Anlagen und deren Umgebung haben qualitativ erhöhte Anforderungen zu erfüllen.
2 Es sind Bauten mit folgenden Überbauungsmassen zugelassen:
–Vollgeschosszahl : 2
–Gebäudehöhe : 7.0 m
–Gebäudelänge : 30 m
–Firsthöhe : 12.0 m Gemeinde Oberiberg. Baureglement. 19 Inertstoffdeponie „Jessenen“ (DJ)
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.