← BZO Oberiberg · Inhaltsverzeichnis
Art. 67 · Die Zone „Brächen“ ist für Terrassenhäuser bestimmt
BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 18 · Original-PDF
1 Die Zone „Brächen“ ist für Terrassenhäuser bestimmt.
2 Es gelten folgende Überbauungsmasse:
–Vollgeschosszahl : 10
–Gebäudehöhe : 12 m
–Gebäudelänge : 55 m
3 Es sind nur nicht störende Betriebe zulässig.
Tourismus- und Erholungszone „Roggen“ (TE)
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.