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Art. 6 · Planungspflicht
BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 2 · Original-PDF
1 Die Gemeinde erfüllt ihre Planungspflicht durch den Erlass eines Zonen- und Erschliessungsplanes samt den zugehörigen Vorschriften (Baureglement).
2 Sie kann auch einen Richtplan, Gestaltungspläne und Planungszonen erlassen.
3 Der Gemeinderat informiert die Öffentlichkeit über die Zielsetzungen seiner Planungen und nimmt dazu Einwendungen und Vorschläge entgegen.
Baureglement
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.