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Art. 5 · Zuständigkeiten

BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 1 · Original-PDF

1 Planungs- und Baubewilligungsbehörde ist der Gemeinderat.

2 Er wählt eine Ortsplanungs- und Baukommission, die ihn in Planungs- und Baufragen beraten. Für besondere Fragen kann der Gemeinderat Spezialkommissionen bestellen oder Sachverständige beiziehen. Gemeinde Oberiberg. Baureglement. 2

II. Planungsmittel

Planungspflicht

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.