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Art. 54 · Gebäudelänge
BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 14 · Original-PDF
1 Als Gebäudelänge gilt das Mass der längsten Fassade.
2 Bei abgesetzten und gegliederten Fassaden bemisst sie sich nach der senkrechten Projektion auf eine Parallele zur Hauptfassade.
3 Die zonengemässe Gebäudelänge gilt auch für zusammengebaute Gebäude. Angebaute Nebenbauten werden nicht berücksichtigt.
G. Ausnahmen und bestehende Bauten
Ausnahmen innerhalb der Bauzonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.