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Art. 53 · Firsthöhe

BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 13 · Original-PDF

Als Firsthöhe gilt das Mass vom ausgemittelten gewachsenen Boden in der Fassadenmitte bis zum obersten Punkt des Daches. Die Firsthöhe wird für jede Fassade einzeln bestimmt. Gemeinde Oberiberg. Baureglement. 14 Gebäudelänge

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.