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Art. 43 · Abstände a) Grenzabstand Begriff, Messweise und Mass
BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 11 · Original-PDF
1 Der Grenzabstand ist die kürzeste Verbindung zwischen Grenze und Fassade. Er wird senkrecht auf die Fassade und über die Ecken mit dem kleineren Radius gemessen.
2 Über die Fassade vorspringende Gebäudeteile, wie Dachvorsprünge, Balkone, Erker usw. werden nur insoweit mitberechnet, als ihre Ausladung 1.50 m übersteigt.
3 Der Grenzabstand beträgt für Hochbauten 50% der Gebäudehöhe, mindestens aber 4 m. Vorbehalten bleiben die besonderen Abstände in der Gewerbezone und innerhalb von Gestaltungsplänen.
Ermittlung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.