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Art. 32b · Gestaltungsplanpflicht Gebiet Bahnhof

BZO Oberglatt · S. 14 · Original-PDF

" Für das Bahnhofumfeld gelten zudem folgende gebietsspezifische Anforderungen:

–Es ist eine hochwertige, dichte Bebauung nach einem Gesamtkonzept vorzusehen.

–Zu Gunsten von ortsbaulichen Akzenten und für eine bessere volumetrische Gliederung dürfen an einzelnen Stellen bis zu 6 Vollgeschosse vorgesehen werden. Dazu darf die Fassadenhöhe pro Geschoss um 3.3 m erhöht werden.

–Bei sinnvoller Aufteilung kann die Gestaltungsplanpflicht in Teilgestaltungsplänen realisiert werden, wenn das Gesamtkonzept gewährleistet ist.

–Neubauten sind in energiesparender Bauweise zu erstellen. Sämtliche Bauten haben mindestens den Minergie-P-Eco- oder den Minergie-A-Eco-Standard zu erfüllen, wobei sie nicht zertifiziert werden müssen.

–Ziel ist eine kleinstädtische Konzeption mit einem urbanen Platz, welche die Kreuzung sowie die angrenzende Bebauung einbezieht und der Lage am Bahnhof entspricht.

–Die zum öffentlichen Raum hin orientierten Erdgeschosse haben publikumsorientierte Angebote oder Dienstleistungen zu umfassen.

–Der maximal zulässige Wohnanteil kann in Teilbereichen erhöht werden, wenn er andernorts entsprechend reduziert wird. lm Gesamtgebiet darf eine Geschossfläche für Wohnen

38Teilrevision vom 20. März 2024, Artikel ersatzlos gestrichen

38Teilrevision vom 20. März 2024, Einführung Gestaltungsplanpflicht Bahnhofgebiet

40Teilrevision vom 20. März 2024, neuer Artikel

41Teilrevision vom 20. März 2024, neuer Artikel

–14 - von 14'400 m2 nicht überschritten werden.

–Die Konzeption ist auf die Lärm- und Störfallrisikosituation abzustimmen.

–Die Parkierung ist wo möglich unterirdisch vorzusehen. Iv. Ergänzende Bauvorschriften

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.