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Art. 32a · Grundsätzliche Anforderungen

BZO Oberglatt · S. 14 · Original-PDF

4° Für die im Zonenplan speziell bezeichneten Gebiete sind Gestaltungspläne zu erarbeiten. Darin sind grundsätzlich die ortsbauliche Qualität, der Umgang mit öffentlichem Raum, die Nutzungsdurchmischung, die Verkehrsführung und der Lärmschutz sicherzustellen. Die Anforderungen an Arealüberbauungen gemäss § 71 PBG sind einzuhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.