Art. 8 · Grundsätze
BZO Bauordnung Oberaegeri · S. 4 · Original-PDF
1Die Kernzone A will den historischen Ortskern erhalten. Sie ist für das Wohnen und für nicht oder mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungs betriebe bestimmt.
2Die das Ortsbild prägenden Bauten sind nach Möglichkeit zu erhalten. Re staurierungen und Umbauten sind Neubauten oder Rekonstruktionen vorzu ziehen.
3In der engeren Umgebung der das Ortsbild prägenden Bauten gilt das Ziel der Erhaltung des historischen Ortskerns verstärkt, insbesondere hinsichtlich einer Angleichung von Geschosszahl, Dachgeschoss, Dachform, Fassaden höhe und Gesamthöhe an die umgebenden geschützten oder schützenswer ten Bauten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.