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Art. 7 · Kernzonen

BZO Bauordnung Oberaegeri · S. 3 · Original-PDF

1Neue Bauvorhaben in den Kernzonen werten das Ortsbild auf. 3 7.1-1 Einwohnergemeinde Oberägeri

2Zur Kantonsstrasse hin sind repräsentative Hauptfassaden auszugestalten. Technische Einrichtungen wie Kamine, Parabolantennen etc. dürfen an der zur Kantonsstrasse gewandten Fassade nicht in Erscheinung treten.

3In der Kernzone A und B sind entlang der Kantonsstrassen und in Fuss­ gängerbereichen im Erdgeschoss vorwiegend publikumsorientierte Nutzun­ gen mit ansprechenden Fassaden vorzusehen. 2.2.1 Kernzone A

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.