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Art. 52 · Mehrwertabgabe in der Ortsplanungsrevision bis 2025
BZO Bauordnung Oberaegeri · S. 19 · Original-PDF
1Aufzonungen und Umzonungen, die im Rahmen der Ortsplanungsrevision bis 2025 erfolgen, lösen keine kommunale Mehrwertabgabe aus, sofern es sich dabei nicht um Umzonungen von der Zone des öffentlichen Interesses in eine andere Bauzone handelt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.