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Art. 40 · Besondere Gebäudeabstände
BZO Bauordnung Oberaegeri · S. 15 · Original-PDF
1Der Gebäudeabstand gegenüber Gebäuden auf dem gleichen Grundstück kann reduziert werden, wenn keine gesundheitlichen, feuerpolizeilichen oder anderen öffentlichen Interessen verletzt werden.
2Das Gleiche gilt für den Gebäudeabstand zu Kleinbauten auf dem Nach bargrundstück, sofern die beiden direkt betroffenen Nachbarschaften schrift lich zustimmen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.