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Art. 35 · Lärmschutz

BZO Bauordnung Oberaegeri · S. 13 · Original-PDF

1Die Machbarkeit zur Einhaltung der Anforderungen nach Art. 24 Umwelt­ schutzgesetz (USG) - Einhaltung der Planungswerte - ist im Einzonungsver­ fahren nachzuweisen. Falls die Planungswerte überschritten werden, ist das eingezonte Gebiet im Zonenplan besonders zu bezeichnen («Massgebender Lärmgrenzwert Planungswert»). Die zur Einhaltung der Anforderungen nach

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.