← BZO Oberägeri · Inhaltsverzeichnis
Art. 35 · Lärmschutz
BZO Bauordnung Oberaegeri · S. 13 · Original-PDF
1Die Machbarkeit zur Einhaltung der Anforderungen nach Art. 24 Umwelt schutzgesetz (USG) - Einhaltung der Planungswerte - ist im Einzonungsver fahren nachzuweisen. Falls die Planungswerte überschritten werden, ist das eingezonte Gebiet im Zonenplan besonders zu bezeichnen («Massgebender Lärmgrenzwert Planungswert»). Die zur Einhaltung der Anforderungen nach
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.